Der neue Stromanbieter wird in der Regel eine Bonitätsprüfung durchführen. Sofern ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt, kann der Vertragsabschluss verweigert werden. Als Alternative bieten sich in diesem Fall Tarife mit Vorkasse an. Bei einigen Stromanbietern lässt sich als Sicherheitsleistung auch eine Kaution hinterlegen.
Bei Zahlungsrückständen kann ein Stromanbieter eine Stromsperre verhängen. Bereits ab einem Außenstand von 100 Euro ist der Anbieter zum Abklemmen des Anschlusses berechtigt. Voraussetzung ist, dass der Kunde vier Wochen zuvor von der ihm drohenden Sperre vom Stromanbieter in Kenntnis gesetzt wird. Drei Tage vor der Stromsperre muss der Kunde letztmalig informiert werden.
Zu einem modernen Leben gehört ein Stromanschluss dazu, für viele hängt davon sogar das Wohlergehen oder die Absicherung der eigenen Existenz ab. Sobald ein Zahlungsengpass absehbar ist, sollte daher rechtzeitig mit dem Stromanbieter Kontakt aufgenommen werden. Eine Stromsperre ist immer mit Kosten und Aufwänden verbunden – dies gilt übrigens für beide Seiten. Daher sind Stromanbieter oftmals entgegenkommend und lassen mit sich reden, wenn der Kunde von sich aus rechtzeitig den Kontakt aufnimmt. Ein Antrag auf Ratenzahlung ist eine Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wer Stromschulden hat und sich mit seinem Anbieter nicht einigen kann, nimmt dies oft als Motiv für einen Anbieterwechsel. Prinzipiell ist ein Anbieterwechsel auch bei bestehendem Außenstand oder dem Vorliegen einer Stromsperre möglich. Einem Wechsel in einen Vorkasse-Tarif wird meist stattgegeben, auch wenn dem neuen Anbieter die Schulden aus dem alten Vertragsverhältnisses des Kunden bekannt sind. Der Außenstand beim bisherigen Stromversorger bleibt nichtsdestotrotz zahlbar und sollte baldmöglichst beglichen werden.